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   BSG, 28.09.1961 - 4 RJ 51/60   

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https://dejure.org/1961,1007
BSG, 28.09.1961 - 4 RJ 51/60 (https://dejure.org/1961,1007)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1961 - 4 RJ 51/60 (https://dejure.org/1961,1007)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1961 - 4 RJ 51/60 (https://dejure.org/1961,1007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld - Begriff der Arbeitslosigkeit - Entsprechende Heranziehung des im Recht der Arbeitslosenversicherung geltenden Begriffs - Berücksichtigung der Besonderheiten des Rechts der Rentenversicherung - Subjektive und objektive ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 15, 131
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 19/95

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

    Unter diesem Gesichtspunkt ist auch das im Arbeitslosenversicherungsrecht gesondert geregelte Erfordernis einer subjektiven und objektiven Verfügbarkeit der Versicherten (für eine ihr zu vermittelnde Arbeit) - mit gewissen Modifikationen (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 8) - in den rentenrechtlichen Begriff der Arbeitslosigkeit einbezogen worden (vgl. BSGE 15, 131, 133 = SozR Nr. 9 zu § 1248 RVO ; BSGE 20, 190, 192 f = SozR Nr. 19 zu § 1248 RVO ; BSG SozR Nr. 39 zu § 1259 RVO ).
  • BSG, 19.03.1997 - 5 RJ 78/95

    Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit nach Vollendung des

    Dabei hat es die Berücksichtigung der Besonderheiten, insbesondere des Sinnes und Zweckes der jeweiligen rentenrechtlichen Regelungen, betont (vgl BSG, Urteil vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 19/95, SozR 3-2600 § 58 Nr. 5 mwN) und das im Arbeitslosenversicherungsrecht gesondert geregelte Erfordernis einer objektiven und subjektiven Verfügbarkeit der Versicherten - mit gewissen Modifikationen - in den rentenrechtlichen Begriff der Arbeitslosigkeit einbezogen (BSG, Urteile vom 28. September 1961 - 4 RJ 51/60, BSGE 15, 131, 133 = SozR Nr. 9 zu § 148 RVO; vom 18. Februar 1964 - 11/1 RA 239/60, BSGE 20, 190, 192 f = SozR Nr. 19 zu § 1248 RVO; vom 18. August 1971 - 4 RJ 107/71, SozR Nr. 39 zu § 1259 RVO).
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RV 26/82

    Berichtigungsbescheid - Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt -

    Bei der Anfechtungsklage ist im allgemeinen die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zugrundezulegen (BSGE 6, 288, 290 f; 7, 8, 13; 8, 11, 13 f; 10, 72, 73, 75; 15, 131, 132; BVerwGE 1, 35; 28, 292; 34, 155).
  • LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06

    Rechtsschutzbedürfnis für das Klageziel der Verurteilung zur Meldung von Zeiten

    Dabei ist insbesondere das im Arbeitsförderungsgesetz gesondert geregelte Erfordernis einer objektiven und subjektiven Verfügbarkeit des Versicherten - mit gewissen Modifikationen - in den rentenrechtlichen Begriff der Arbeitslosigkeit einzubeziehen (Urteil des BSG vom 28. September 1961 - 4 RJ 51/60 -, BSGE 15, 131, 133; Urteil des BSG vom 18. Februar 1964 - 11/1 RA 239/60 -, BSGE 20, 190, 192 f.).
  • LSG Hessen, 24.06.2002 - L 13 RJ 946/00
    Unter diesem Gesichtspunkt ist auch das im Arbeitsförderungsrecht gesondert .geregelte Erfordernis einer subjektiven und objektiven Verfügbarkeit der Versicherten (für eine ihnen zu vermittelnde Arbeit) - mit gewissen Modifikationen (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 8) - in den rentenrechtlichen Begriff der Arbeitslosigkeit einbezogen worden (vgl. BSGE 15, 131, 133 = SozR Nr. 9 zu § 1248 RVO; BSGE 20, 190, 192 f. = SozR Nr. 19 zu § 1248 RVO; BSG SozR Nr. 39 zu § 1259 RVO).
  • BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 10/96

    Anspruch auf Vermerkung von Zeiten ohne Beschäftigung als Ersatzzeiten -

    Dabei hat es die Berücksichtigung der Besonderheiten insbesondere des Sinns und Zwecks der jeweiligen rentenrechtlichen Regelungen betont (vgl BSG Urteil vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 19/95 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 5 mwN) und das im Arbeitslosenversicherungsrecht gesondert geregelte Erfordernis einer objektiven und subjektiven Verfügbarkeit der Versicherten in den rentenrechtlichen Begriff der Arbeitslosigkeit einbezogen (BSG Urteile vom 28. September 1961 - 4 RJ 51/60 - SozR Nr. 9 zu § 1248 RVO = BSGE 15, 131, 133, vom 18. Februar 1964 - 11/1 RA 239/60 - SozR Nr. 19 zu § 1248 RVO = BSGE 20, 190, 192 f, vom 30. Januar 1969 - 5 RKn 133/65 - SozR Nr. 37 zu § 1251 RVO = BSGE 29, 120 und vom 18. August 1971 - 4 RJ 107/71 - SozR Nr. 39 zu § 1259 RVO).
  • BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 170/70

    Anrechnung von Ausfallzeiten auf ein Altersruhegeld - Fortbestand eines

    5) Unabhängig von der Frage, ob es zulässig oder zweckmäßig ist, für die Auslegung des Begriffs der Arbeitslosigkeit im Sinne der RVO auf Vorschriften des Arbeitslosenversicherungsrechts zurückzugreifen, hat das BSG für die zum Anspruch auf das vorgezogene Altersruhegeld nach § 1248 Abs. 2 RVO führende Arbeitslosigkeit über die Begriffsmerkmale der §§ 101 Abs. 1 AFG, 75 AVAVG hinaus die subjektive und objektive Verfügbarkeit des Versicherten mit der Begründung gefordert, die Vorschrift wolle nur diejenigen älteren Arbeitnehmer begünstigen, die trotz ernsthaften Willens keine Arbeit finden (vgl. BSG 15, 131, 133; 18, 287, 288).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 43/95
    Unter diesem Gesichtspunkt ist auch das im Arbeitsförderungsrecht gesondert geregelte Erfordernis einer subjektiven und objektiven Verfügbarkeit des Versicherten (für eine ihm zu vermittelnde Arbeit) -mit gewissen Modifikationen (vgl 28 BSG SozR 2200 5 1259 Nr. 8) - in den rentenrechtlichen Begriff der Arbeitslosigkeit einbezogen werden (vgl BSGE 15, 131, 133 = SozR Nr. 9 zu 5 1248 RVG; BSGE 20, 190, 192f = SozR Nr. 19 zu 5 1248 RVG; BSG SozR Nr. 39 zu & 1259 RVG), Dementsprechend sind für die Auslegung des Begriffes der Arbeitslosigkeit in 5 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVG grundsätzlich die H 101 und 103 AFG heranzuziehen (vgl BSG SozR 2200 5 1248 Nr. 49).
  • BSG, 29.08.1984 - 1 RA 73/83
    Die streitige Zeit des illegalen Aufenthalts des Klägers in Bukarest ist keine an den Kriegsdienst oder die Kriegsgefangenschaft "anschließende unverschuldete Arbeitslosigkeit" i.S. der Nr.. 1 a.a.O. Der Begriff der Arbeitslosigkeit a.a.O. deckt sich dabei in allen wesentlichen Punkten mit dem des Rechts der Arbeitsförderung (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. BSGE 15, 131; 18, 287; 20, 190, 192; der erkennende Senat zuletzt in SozR 2200 § 1251 Nr.. 97).
  • BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 325/62

    Anforderungen an die Arbeitslosigkeit - Haupttätigkeit des Versicherten -

    nehmer in Beschäftigung gestanden habe (5% 75, 85 AVAVG), wie es das Gesetz für die Gewährung von Leistungen aus der Arbeitslosenversichcrung verlangc° Das LSG meint, daß das, was das Bundessozialgcricht (BSG) insoweit in bezug auf den thcgcldanspruch von Hausfrauen ausgeführt habe (BSG 15, 131; 18, 287), auf Ruhestandsbeamte erst recht zutreffeo Die Diersttätigkeit eines Beamten falle an sich unter den Begriff der rentcnvcrsicherungspflichtigen Beschäftigung und sei nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift von der Beitragspflicht freigestellt, Das Berufungsgericht hat festgestellt, daß der Kläger zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit bereit war, aber keine habe finden können und daß sein Kräfte- und Gesundheitszustand sowie sonstige Umstände ihn nicht hindertcn, eine Beschäftigung im Rahmen der üblichen Arbeitsmarktgcgebenheiten zu übernehmen, Die Beklagte hat die von dem LSG zugelassene Revision eingelegt und beantragt, die angefochtenen Urteile aufzuheben und die Klage abzuweiscno Der Kläger hat beantragt, die Revision zurückzuweiseno Die Revision ist unbegründet° Es ist nicht schlechthin auszuschließen, daß ein Ruhestandsbeamter arbeitslos in dem Sinne sein kann, in dem dieser Begriff in 5 1248 Abs02 RVO gemeint ist°.
  • BSG, 24.06.1982 - 4 RJ 81/81
  • BSG, 04.02.1965 - 1 RA 220/63
  • BSG, 18.08.1971 - 4 RJ 107/71

    Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit zur Arbeitsvermittlung - Untersuchungshaft

  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 176/63
  • BSG, 16.04.1964 - 1 RA 120/63
  • BSG, 25.10.1962 - 4 RJ 9/61
  • BSG, 15.03.1962 - 4 RJ 210/59
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